So gehen Gründer taktisch klug mit Investoren um

Startkapital

02.02.2011 - Viele Gründer lassen sich ihr Start-up von Venture-Capital-Investoren finanzieren. Was Gründer bei den Verhandlungen mit den Kapitalgebern beachten müssen, lesen Sie hier.

Das Magazin Wirtschaftswoche hat eine Checkliste zur richtigen Verhandlungstaktik für Gründer veröffentlicht. Danach sollten Existenzgründer folgende Faktoren bei Gesprächen mit Investoren beachten, um den größtmöglichen Nutzen für sich zu erzielen:

1. Investoren auswählen

Gründer sollten ihren Businessplan nicht nach dem Gießkannenprinzip streuen, sondern die Informationen eher auf mehrere Stufen verteilen. Außerdem sollten Investoren bevorzugt werden, die die entsprechende Technologie sowie den Markt kennen und gut vernetzt sind.

2. Informationen sammeln

Gründer sollten sich vor Gesprächen mit einem Investor bei anderen Gründern über den Kapitalgeber austauschen, die ihn schon kennen: Wo gab es Streit? Hat der Investor den Gründern geholfen? Oder hat er sich zu sehr eingemischt?

3. Alternativen suchen

Gründer verbessern ihre Verhandlungsposition, wenn sie mit mehreren Geldgebern sprechen. Laut Florian Schweitzer von BrainsToVentures haben Gründer etwas falsch gemacht, wenn sie dem erstbesten Investor sofort zusagen.

4. Bewertung aushandeln

Je höher die Unternehmensbewertung, desto mehr Geld können Gründer für die Anteile der Investoren verlangen. Jedoch gibt es keine Faustregel. 


Investoren sitzen am längeren Hebel, wenn die Geschäftsidee des Gründers den Ideen anderer Unternehmen ähnelt. Die Konditionen diktieren können laut Schweitzer dagegen Gründer, die eine aussichtsreiche Technologie entwickelt und diese bereits skaliert haben.

5. Fallstricke finden

Gründer sollten auch über unscheinbare Klauseln im Vertrag verhandeln. Beim Verkauf des Start-ups erhalten die Investoren beispielsweise Geld, bevor der Gründer etwas erhält – was anhand der so genannten "Liquidation Preference" im Vertrag festgelegt wird. Fair ist hierbei ein einfacher bis zweifacher Wert.

6. Nur in vollstem Vertrauen unterschreiben

Gründer sollten Investoren bevorzugen, denen sie vertrauen. Strittige Fragen sollen früh geklärt werden. Der Grund: Nach der Unterschrift auf dem Beteiligungsvertrag ist es zu spät für einen Ausstieg.


(uqrl)

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