05.01.2011 - Der Gründungszuschuss kann um sechs Monate verlängert werden. Gründer werden dann monatlich noch einmal mit 300 Euro gefördert - die Verlängerung ist allerdings Ermessenssache.
Darüber informiert das Gründerportal gruendungszuschuss.de.
Demnach profitieren Gründer mit einer Verlängerung nicht nur von den zusätzlichen steuerfreien 1.800 Euro.
Auch die Mindestbeiträge zur Sozialversicherung seien während des Bezugs des Gründungszuschusses niedriger – sie sparten dadurch monatlich 113 Euro.
Laut gruendungszuschuss.de ist die Verlängerung eine Ermessensleistung – sie werde also je nach Budgetlage gewährt.
Die Arbeitsagenturen seien bereits strenger geworden: Nach Erfahrungen des Gründerportals lehnten sie die Verlängerung immer häufiger ab, zum Beispiel weil Planzahlen im Businessplan verfehlt worden seien.
Solche Abweichungen sollten Gründer erklären und beschreiben, wie die ursprünglichen Planzahlen erreicht werden sollen, so der Tipp des Portals.
Generell sei der Aufwand für die Antragstellung vergleichsweise überschaubar. Etwa ein halbes Jahr nach der Gründung sollten Empfänger sich daran machen, den Verlängerungsantrag zu stellen. So könnten sie ihn zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeben: sieben Monate nach der Gründung.
Die Abgabe sei zwar auch später möglich, gruendungszuschuss.de rät jedoch davon ab – zumal es sich um eine Ermessensleistung handle.
Ein Tipp des Gründerportals: Gründer sollten sich von einem Berater unterstützen lassen. Er helfe beim Formulieren und Zusammenstellen der nötigen Unterlagen und könne auch eine fachkundige Stellungnahme beifügen.
Laut gruendungszuschuss.de muss der Gründer seine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Dabei müsse es sich um intensive und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten handeln.
Nachzuweisen sei dies durch einen Bericht, aus dem die Akquise neuer Aufträge und die Einnahmen des Gründers hervorgehen.
Außerdem werde eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben seit der Gründung erwartet, etwa durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Nachgefordert werde häufig auch ein Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate oder zu Bemühungen um Aufträge.
Den Bericht geben Gründer laut gruendungszuschuss.de zusammen mit dem ausgefüllten Formular "Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses" ab. Dieser Antrag werde in manchen Regionen automatisch zugeschickt, ansonsten sei er bei der Arbeitsagentur erhältlich.
In dem Formular werde abgefragt, ob der Gründer nach wie vor hauptberuflich selbständig ist oder inzwischen auch andere (nicht-selbständige) Tätigkeiten ausübt. (uqrl)