26.01.2011 - Die EU-Kommission hat die Sanierungsklausel bei Firmenübernahmen als illegalen Steuervorteil eingestuft.
Nach Angaben der EU-Kommission müssen die deutschen Steuerbehörden diese nicht zugelassene Beihilfe nun von den Unternehmen zurückfordern. Deutschland habe zwei Monate Zeit, um der Kommission eine Liste der Begünstigten zu übermitteln.
Die EU-Kommission habe die Sanierungsklausel als staatliche Beihilfe eingeordnet. Der Grund: Sie unterstütze Unternehmen in Schwierigkeiten finanziell, indem der Staat auf Steuereinnahmen verzichte.
Andere Unternehmen hätten bei einem Eigentümerwechsel keine Möglichkeit der Verlustverrechnung.
Das Problem: Die EU-Staaten seien nicht über das Hilfsinstrument informiert worden.
Es müsse bei der Kommission angemeldet werden, wenn die Regierung eines Staates ein Unternehmen in Schwierigkeiten finanziell unterstützen wolle.
Die Sanierungsklausel sei im Juli 2009 verabschiedet worden – mit einem rückwirkenden Anwendungszeitraum ab 1. Januar 2008.
Laut EU-Kommission stellt die Entscheidung den Verlustvortrag im Steuersystem nicht in Frage, weil der Mechanismus niemanden diskriminiere. (uqrl)