20.12.2010 - Mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit kann der Gründungszuschuss beantragt werden. Das richtige Timing ist aber wichtig, damit Gründer kein Geld verschenken.
Den Gründungszuschuss erhalten Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten: Der Staat fördert diese Gründungen neun Monate lang mit einem Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Anschließend können die 300 Euro für weitere sechs Monate gewährt werden.
Das Gründer-Portal gruendungszuschuss.de erläutert, worauf Gründer beim Zeitmanagement achten müssen, wenn sie den Gründungszuschuss erhalten wollen:
Sie müssen die Antragsformulare für den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur abholen, bevor Sie die hauptberufliche Selbständigkeit beginnen. Sie erhalten keine Förderung für Ihr Vorhaben, wenn Sie sich bereits hauptberuflich selbständig gemacht haben.
Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld I muss noch 90 Tage bzw. drei Monate betragen, bevor Sie Ihre Selbständigkeit starten. Dabei rechnet die Arbeitsagentur genau. Lassen Sie daher Ihr Arbeitslosengeld lieber eine Weile ruhen, wenn Sie mehr Zeit brauchen.
Von der Bewilligung des Gründungszuschusses bis zur erstmaligen Zahlung können ein paar Wochen vergehen. Deshalb sollte vor dem Start in die Selbständigkeit idealerweise der Bewilligungsbescheid für den Gründungszuschuss vorliegen. So müssen Sie nicht auf Zahlungen warten und haben Gewissheit über die Förderung.
Sie steigern Ihre Erfolgschancen, wenn Sie sich gut auf die Selbständigkeit vorbereiten, zum Beispiel durch ein Konzept. Nutzen Sie dazu die Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit. Setzen Sie sich das Ziel, möglichst vom ersten Monat der Selbständigkeit an Umsätze zu erwirtschaften – und nicht erst im vierten Monat erste Rechnungen zu schreiben.
Wenn Sie bereits potenzielle Auftraggeber haben, dann sollten Sie nicht mit der Gründung zögern. Die Gründung ist frühestens am zweiten Tag der Arbeitslosigkeit möglich. Ganz offiziell beginnt die Selbständigkeit mit dem Datum, das Sie in der Gewerbeanmeldung beziehungsweise gegenüber dem Finanzamt als Starttermin angeben.