15.02.2011 - Viele Jungunternehmer haben in letzter Zeit Angebote erhalten, die einer Rechnung für den Eintrag ins Handelsregister ähneln. Darauf sollte nicht eingegangen werden.
Darauf weise das Bundesjustizministerium (BMJ) hin, berichtet das Portal existenzgruender.de vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
Mit dem Eintrag in das Handelsregister, der bei vielen Angeschriebenen kurz zuvor erfolgt sei, habe das Schreiben nichts zu tun.
Es handle sich lediglich um ein Angebot für ein privates Register, dessen Nutzen für das angeschriebene Unternehmen gering sei.
Das Schreiben enthalte in der Regel typische Merkmale einer Rechnung. Sie erweckten den Eindruck, dass für eine Eintragung gezahlt werden muss, zum Beispiel der Firma oder einer Wort- bzw. Bildmarke in ein Register.
Teilweise werde auch ein "Bescheid" für veröffentlichte Daten im Handelsregister zugesandt und eine "Eintragungsgebühr" gefordert.
Laut existenzgruender.de hat die Bundesregierung keine Möglichkeiten, diese Angebotsschreiben und "Bescheide" zu unterbinden.
Sie weise aber darauf hin, dass ohne eine vertragliche Vereinbarung keinerlei Gebühren oder Entgelte für die bloße Aufnahme in ein Register gezahlt werden müssen. (uqrl)