Zur Gründung des Vereins benötigt man laut BGB:
Die Satzung ist das "Grundgesetz" des Vereins. Durch die Bestätigung des Amtsgerichts erhält sie Rechtskraft. Mit der Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erhält der Verein seine Rechtsfähigkeit. In der Satzung sollten nur die notwendigsten Festlegungen enthalten sein sowie das Vereinsleben in seinem grundsätzlichen Ablauf. Jede nicht unbedingt erforderliche Regelung könnte später den Handlungsspielraum des Vereins einschränken.
Laut der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar muss jede Satzung folgende Festlegungen enthalten:
Die Satzung wird in der ersten Mitgliederversammlung diskutiert und gegebenenfalls angepasst. Danach wird der Vorstand gewählt. Für einen kleinen Verein reichen ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und ein Kassenwart aus. Der Vorstand übernimmt Aufgaben, die dem eines GmbH-Geschäftsführers ähnlich sind: Er bestimmt die Geschäftsabläufe des Vereins.
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