Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, will mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" die Mitnahmeeffekte beim Gründungszuschuss eindämmen. Mit den Änderungen sollen Notgründungen ohne wirtschaftliche Erfolgsaussichten verhindert werden. Das Bundeskabinett hat die Kürzungen bereits abgesegnet. Der Bundesrat hat kein Mitspracherecht – er hatte sich gegen zahlreiche Maßnahmen des Gesetzentwurfes gewehrt.

Es wird massiv gespart

Konkret führen die Änderungen beim Gründungszuschuss 2012 zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro. In den Folgejahren sollen noch einmal 1,33 Milliarden Euro gespart werden. Zum Vergleich: Allein 2010 wurden nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1,869 Milliarden Euro für das Förderinstrument aufgebracht.


Ursula von der Leyen begründet die Einschnitte offiziell so: "Nicht jeder Erwerbslose ist für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden. Wir sehen viele Solo-Selbständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig eine Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind."

Kritik und Zustimmung aus der Wirtschaft

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die Änderungen. Ganz anders sehen es viele Verbände, die die Einschnitte massiv kritisieren: Aus der Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) hat sich der Gründungszuschuss als wertvolles Förderinstrument etabliert – gerade hier sollte ihrer Meinung nach nicht gekürzt werden.


Und in der Tat hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in seinem Bericht "Arbeitsmarktinstrumente auf dem Prüfstand" die positive Wirkung von Gründungsförderungen für den Arbeitsmarkt belegt. Allerdings liegen keine konkreten Ergebnisse dafür vor, wie der Gründungszuschuss wirkt – dem Institut zufolge besteht bei allen Gründungsförderungen jedoch ein "Risiko von Mitnahme­, Substitutions­ und Verdrängungseffekten".



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