EU-Kontrolle entdeckt massive Mängel bei Online-Kredit-Anbietern

Verbraucherkredite

11.01.2012 – Mehr als zwei Drittel der Internetseiten, die online Kredite oder Kreditkarten anbieten, informieren ihre Kunden nicht ausreichend über wichtige Kriterien.

Das zeigt eine EU-weite Überprüfung von Verbraucherkredit-Internetseiten, die EU-Verbraucherkommissar John Dalli vorgestellt hat. Demnach fanden die Tester in Deutschland bei 20 von 26 untersuchten Internetseiten Mängel.

Europaweit bestanden nur 30 Prozent der insgesamt 562 überprüften Websites die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen verbraucherrechtlichen Vorschriften. Für 393 Websites wurde eine weitere Überprüfung angesetzt.

Informationen fehlen oder sind irreführend

Die drei häufigsten Mängel:

1. Fehlende Angaben in der Werbung für Verbraucherkredite
Die Werbung auf fast jeder zweiten untersuchten Internetseite enthielt keine Pflichtangaben gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie. Zum Beispiel fehlten die Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zu eventuell verpflichtenden Nebendienstleistungen oder Angaben über die Kreditlaufzeit.

2. Fehlende Angaben im Angebot
Auf 43 Prozent der Websites fehlten klare Angaben zu einzelnen Bestandteilen der Gesamtkosten, etwa zur Zinsart (fest, variabel oder gemischt), zur Vertragslaufzeit und zu einigen der mit dem Kredit verbundenen Kosten, zum Beispiel der Abschlussgebühr.

3. Irreführende Darstellung der Kosten
Auf jeder fünften Website wurden Kosten falsch oder auf eine Art und Weise dargestellt, die den Verbraucher täuschen könnte – etwa durch die Art der Preisberechnung oder dadurch, dass der Verbraucher nicht über die Kosten für den eigentlichen Verbraucherkredit informiert wird.

Betreiber müssen korrigieren

Laut EU-Kommission müssen die Betreiber der Internetseiten ihre Werbung und Angebote nun an die europäischen Vorgaben für Verbraucherkredite anpassen.

In den kommenden Wochen und Monaten werden die nationalen Behörden die Unternehmen kontaktieren und sie um Klarstellung ersuchen bzw. zur Korrektur ihrer Websites auffordern.

Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, können laut EU-Kommission rechtliche Schritte eingeleitet werden. Das kann dazu führen, dass Geldstrafen verhängt werden oder die Websites geschlossen werden müssen. (uqrl)

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