Neue Förderbedingungen beim KfW-Unternehmerkredit

Fördermittel

01.04.2011 - Mit Wirkung zum 1. April 2011 gibt es den KfW-Unternehmerkredit in zwei Varianten. Die Änderung soll den Bedürfnissen der Unternehmen besser entgegenkommen.

Mit dem KfW-Unternehmerkredit erhalten Unternehmen Fremdkapital zu vergünstigten Zinssätzen, wenn sie ihre Investitionen und Betriebsmittel finanzieren oder vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgleichen wollen. Die Voraussetzung der KfW: Die Vorhaben lassen auf nachhaltigen Erfolg schließen.

Vom 1. April 2011 an bietet die KfW Bankengruppe ihren Unternehmerkredit in zwei Varianten an:

Programmteil A

Laut der KfW Bankengruppe bietet der Programmteil A des KfW-Unternehmerkredits Unternehmen jeder Größe eine Fremdkapitalfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel bis zehn Millionen Euro je Vorhaben. 


In der Betriebsmittelfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen könne auf die Möglichkeit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung zurückgegriffen werden. Diese Kredite bis zu fünf Millionen Euro bietet die KfW in der endfälligen Darlehensvariante mit einer Laufzeit von zwei Jahren an.

Programmteil B

Im Programmteil B des KfW-Unternehmerkredits bietet die KfW zur Finanzierung von Investitionen Mezzaninekapital in Form von Nachrangdarlehen an. 


Antragsberechtigt sind dabei laut KfW nur kleine und mittlere Unternehmen. Die KfW bietet hier ein Finanzierungspaket aus Fremdkapital- und Nachrangtranche bis zu vier Millionen Euro an.

Neue Zinskonditionen seit dem 1. April 2011

Wie die KfW Mittelstandsbank berichtet, gelten vom 1. April an außerdem neue Zinskonditionen in den Programmen KfW-Unternehmerkredit, Programmteil A (Programmnummer 37, 47), KfW-Unternehmerkredit, Programmteil B (48, 49) und im KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282).


Einen Link zu den aktuellen Zinskonditionen der KfW Mittelstandsbank finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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