02.01.2012 – Ein zinsloses Darlehen unterstützt Unternehmen 2012 dabei, die Familienpflegezeit von Mitarbeitern zu finanzieren.
Wie die KfW berichtet, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe Ende Dezember 2011 den entsprechenden Vertrag zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkredites geschlossen.
Durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit eröffnen Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, Angehörige zu pflegen, ohne ihre finanzielle Grundlage zu gefährden.
In der Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen.
Vollzeitbeschäftigte können beispielsweise ihre Arbeitszeit halbieren – und das bei einem Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist.
Problematisch für viele pflegende Berufstätige seien dabei die finanziellen Schwierigkeiten durch die Reduzierung des Gehaltes.
Das Unternehmen könne den gewährten Gehaltsvorschuss durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren. Die KfW stelle die Refinanzierung über ein Globaldarlehen bereit.
Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Wir freuen uns, mit unserer Refinanzierung vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese neue Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen."
Unternehmen können seit dem 1. Januar 2012 Anträge für den Familienpflegezeitkredit beim BAFzA stellen. Weitere Informationen finden Unternehmen und Mitarbeiter unter www.familien-pflege-zeit.de. (uqrl)