Zum 1. April 2011 hat die KfW Bankengruppe Förderbedingungen und Regeln ihrer Förderkredite für etablierte Unternehmen geändert. Das erlaubt Betrieben neue Möglichkeiten und mehr Flexibilität. Was Sie zum neuen KfW-Unternehmerkredit wissen müssen, lesen Sie hier.
Wichtige Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen hat die KfW Bankengruppe in ihrer gewohnten Form belassen, etwa das ERP-Regionalförderprogramm, mit denen Investitionen in strukturschwachen Regionen besonders günstig finanziert werden können. Dagegen existiert das Förderprogramm "KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen" nicht mehr. Es wurde zum 31. März 2011 eingestellt – und in den neuen KfW-Unternehmerkredit integriert.
Der Vorteil der Umstrukturierung: Das Finanzierungsangebot für kleinere und mittlere Unternehmen erscheint klarer und transparenter. Laut Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe, eröffnet die neue Struktur den Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Finanzierung und mehr Flexibilität. Wichtig: Nach wie vor wird der Antrag für ein Förderprogramm vor der Investition bei der Hausbank gestellt.
Konkret wurde der KfW-Unternehmerkredit in zwei Programmteile gegliedert. Programmteil A fördert Unternehmen mit Fremdkapital, Programm B mit einem Finanzierungspaket, das Nachrangkapital enthält. Beide Programmteile richten sich an Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind – wobei unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorgesehen sind.
Bei der Vergabe der Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse und je wertvoller die Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.
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