Neue Förderbedingungen für etablierte Unternehmen

KfW-Fördermittel

Zum 1. April 2011 hat die KfW Bankengruppe Förderbedingungen und Regeln ihrer Förderkredite für etablierte Unternehmen geändert. Das erlaubt Betrieben neue Möglichkeiten und mehr Flexibilität. Was Sie zum neuen KfW-Unternehmerkredit wissen müssen, lesen Sie hier.

Wichtige Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen hat die KfW Bankengruppe in ihrer gewohnten Form belassen, etwa das ERP-Regionalförderprogramm, mit denen Investitionen in strukturschwachen Regionen besonders günstig finanziert werden können. Dagegen existiert das Förderprogramm "KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen" nicht mehr. Es wurde zum 31. März 2011 eingestellt – und in den neuen KfW-Unternehmerkredit integriert. 


Der Vorteil der Umstrukturierung: Das Finanzierungsangebot für kleinere und mittlere Unternehmen erscheint klarer und transparenter. Laut Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe, eröffnet die neue Struktur den Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Finanzierung und mehr Flexibilität. Wichtig: Nach wie vor wird der Antrag für ein Förderprogramm vor der Investition bei der Hausbank gestellt. 


Konkret wurde der KfW-Unternehmerkredit in zwei Programmteile gegliedert. Programmteil A fördert Unternehmen mit Fremdkapital, Programm B mit einem Finanzierungspaket, das Nachrangkapital enthält. Beide Programmteile richten sich an Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind – wobei unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorgesehen sind.


Bei der Vergabe der Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse und je wertvoller die Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz. 



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