03.05.2012 - Der administrative Ansprechpartner für eine Domain, also der sogenannte Admin-C, kann für Rechtsverletzungen, die durch eine Domain entstehen, haftbar gemacht werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 09.11.2011 (AZ.: I ZR 150/09) entschieden. Der Rechtsanwalt Timo Schutt erläutert die Entscheidung.