16.12.2010 - Vom 1. Januar 2013 an müssen alle deutschen Haushalte und Betriebe einen Rundfunkbeitrag zahlen – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen.
Die entsprechende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hätten die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, berichtet das Portal faz.net. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag müsse noch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.
Bisher hätten die Deutschen ihre Rundfunkgebühren für Radio und Fernsehen nur dann bezahlen müssen, wenn sie ein Empfangsgerät besitzen.
Künftig müssten die Bürger dagegen einen Beitrag entrichten, der pro Haushalt und gestaffelt pro Betriebsstätte erhoben wird.
Laut faz.net soll die Höhe des monatlichen Beitrags von derzeit 17,98 Euro erhalten bleiben.
Es könne jedoch eine Erhöhung des Beitrags anstehen: Die öffentlich-rechtlichen Sender verfügten über eine "Bestands- und Entwicklungsgarantie", die vom Bundesverfassungsgericht formuliert worden sei.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) werde nicht aufgelöst: Sie überwache weiterhin den Beitragsfluss. Jedoch müssten die GEZ-Mitarbeiter künftig keine deutschen Haushalte mehr überprüfen. (uqrl)