14.06.2011 - Das Bundesministerium für Verbraucherschutz erwägt Abmahnungen für Unternehmen, die Werbung auf einer Plattform schalten, die sich nicht an das deutsche Datenschutzrecht hält.
Nach Informationen des Portals Spiegel-Online.de soll dazu das Wettbewerbsrecht in Stellung gebracht werden.
Mit der Aktion wolle das Bundesministerium internationale Internet-Unternehmen dazu zwingen, deutsche Datenschutzregelungen einzuhalten.
Derzeit seien Datenschutzgesetze oft schwer durchzusetzen, weil in der Regel der Rechtsrahmen des Landes gilt, in dem die "Datenverarbeitung" stattfindet – also das Land, in dem die Server stehen.
Dieses Problem wolle man im Verbraucherministerium nun auf dem Umweg über die Anzeigenkunden angehen. Betroffen wären Anzeigenkunden von Unternehmen wie Facebook, Google oder Yahoo.
Christian Grugel, Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik im Verbraucherministerium, sagte Spiegel-Online.de: "Wir prüfen, ob das Datenschutzrecht in Anlehnung an das Fernabsatzrecht so gestaltet werden kann, dass jeder, der im Internet Angebote in den deutschen Wirtschaftsraum macht, sich an deutsche Regelungen halten muss."
Laut Spiegel-Online.de gibt es bereits erste Reaktionen auf die Pläne des Ministeriums.
Beispielsweise halte der Vorsitzende der Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM), Uwe Becker, nichts von den Plänen des Ministeriums: "Wie soll ein Werbung treibendes Unternehmen einen Internet-Anbieter daraufhin kontrollieren können, dass sämtliche Bedingungen des Datenschutzes auch wirklich erfüllt werden?" (uqrl)