30.12.2010 - Nicht nur geringere Preise für Handy-Gespräche innerhalb der EU: Die wichtigsten Änderungen 2011 in den Bereichen IT, Telekommunikation und neue Medien finden Sie hier.
Der Hightech-Verband Bitkom gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen 2011 im Überblick:
1. Preissenkungen bei Handy-Gesprächen in der EU
Im Sommer 2011 tritt die nächste Preissenkungsrunde bei Handy-Gesprächen im europäischen Ausland in Kraft. Grundlage ist die Roaming-Verordnung der EU-Kommission.
Die Tarife sinken von derzeit maximal 39 Cent auf 35 Cent pro Minute für abgehende und von 15 Cent auf 11 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (plus Mehrwertsteuer).
2. Energiekennzeichnung von Fernsehgeräten
Am 20. Dezember 2010 ist die EU-Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten in Kraft getreten. Allerdings dauert es noch eine Weile, bis alle neuen Fernseher ein Energielabel tragen müssen: Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 30. November 2011.
Die Hersteller müssen die Fernsehgeräte dann nach ihrer Energieeffizienz in eine Skala von A bis G einstufen, ähnlich wie schon bei Kühlschränken oder Waschmaschinen. Den Stromverbrauch der Geräte verdeutlichen Farbbalken: Grün steht für eine hohe, rot für eine geringe Energieeffizienz.
3. Elektronische Gesundheitskarte
Zehn Prozent der gesetzlich Krankenversicherten sollen 2011 die neue Gesundheitskarte erhalten. Grundlage ist eine Regelung im Finanzierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung, die im Januar 2011 in Kraft tritt.
Die elektronische Gesundheitskarte hat zunächst die Funktion der bislang gültigen Krankenversichertenkarte, ist aber deutlich sicherer. Unter anderem erschwert ein Lichtbild den Missbrauch von medizinischen Leistungen.
Schrittweise sollen weitere Funktionen zugeschaltet werden, zum Beispiel die Speicherung von Notfalldaten oder ein elektronischer Arztbrief.
4. Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen
Ab Mitte 2011 soll die Lkw-Maut auf bestimmte Bundesstraßen ausgeweitet werden. Davon werden voraussichtlich rund 2.000 der knapp 41.000 Kilometer der Bundesstraßen in Deutschland betroffen sein – allerdings nur Straßen, die über mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügen.
Damit soll verhindert werden, dass Lkw-Fahrer gut ausgebaute Bundesstraßen nutzen, um mautpflichtige Autobahnen zu umgehen. Bei der automatischen Ermittlung der Lkw-Maut wird die gebührenpflichtige Strecke einer Fahrt per Satellitennavigation ermittelt und per Mobilfunk an die Abrechnungsstelle des Betreibers übermittelt.
5. Zuwanderung: Umsetzung der "EU Blue Card"
2011 wird die europäische "Blue Card" eingeführt. Nach dem Vorbild der Greencard in den USA sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten leichter eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der EU erhalten. Die Bundesregierung muss die entsprechende Richtlinie bis zum 19. Juni 2011 in deutsches Recht umsetzen.
Die Blue Card kann das deutsche Zuwanderungsrecht zwar nicht aushebeln, eröffnet aber die Chance, die bestehenden restriktiven Regelungen zu lockern. Dazu zählen zum Beispiel die Senkung der Mindestverdienstgrenzen in Höhe von 66.000 Euro pro Jahr für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder der Wegfall der Vorrangprüfung.
(uqrl)