24.01.2011 - Ein Download gibt Unternehmen datenschutzrechtliche Hinweise, wenn sie das Statistik-Tool Google Analytics für ihre Internetseiten einsetzen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart stellt das fünfseitige PDF kostenlos zur Verfügung.
Demnach hat die Datenschutzaufsicht ihre Bedenken zu Google Analytics noch einmal bekräftigt. Der Grund: Beim Einsatz des Tools würden IP-Adressen ungekürzt gespeichert und Daten in die USA übermittelt.
Google selbst könne nicht dazu gezwungen werden, das Bundesdatenschutzgesetz oder das Telemediengesetz einzuhalten.
Jedoch könnten Aufsichtsbehörden gegen Unternehmen vorgehen, die Google Analytics dazu einsetzen, Daten über die Nutzer ihrer Internetseiten zu gewinnen.
Das Innenministerium Baden-Württemberg habe deshalb eine Information zu diesem Thema herausgegeben.
Der Ratgeber im PDF-Format kann kostenlos auf den Internetseiten der IHK Stuttgart heruntergeladen werden. Den Link zum PDF finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)