09.08.2011 – Online-Händler aufgepasst: Seit dem 4. August 2011 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für den Handel im Internet. Ein kostenloses Whitepaper enthält ein Muster der neuen Widerrufsbelehrung.
Laut dem Sicherheitssiegel Trusted Shops haben Online-Shop-Betreiber eine Übergangszeit von drei Monaten, um ihre Website mit der neuen Widerrufsbelehrung auszustatten. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops: "Abmahnungen nach Ablauf der Frist sind wahrscheinlich."
Mit der Neuregelung werde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt. Der EuGH hatte die deutschen Vorschriften zum Wertersatz für teilweise europarechtswidrig erklärt.
Nach neuem Recht stehe dem Unternehmer beispielsweise ein Wertersatz für benutzte Waren nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware stark unverhältnismäßig genutzt hat – sprich: in einer Art und Weise, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Das "Prüfen der Eigenschaften und der Funktionsfähigkeit" bedeutet laut Trusted Shops, dass der Verbraucher die Ware testen darf, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Das Handhaben von Retouren ändere sich dadurch kaum: Schon früher hatte die Rechtsprechung das Prüfungsrecht des Verbrauchers weit ausgelegt, beispielsweise der Bundesgerichtshof im sogenannten "Wasserbett-Urteil".
Änderungen gelten laut Trusted Shops seit dem 4. August 2011 auch beim so genannten Verschlechterungs-Wertersatz. Online-Händler müssten den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hinweisen und ihn korrekt über das Widerrufsrecht belehren.
Trusted Shops hat in einem 17-seitigen Whitepaper alle wesentlichen Änderungen zusammengestellt. Darin ist auch das Muster einer korrekten Widerrufsbelehrung zu finden.
Das Whitepaper kann als PDF-Dokument auf den Seiten von Trusted Shops kostenlos heruntergeladen werden. Den Link zum Download finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)