Neue Datenschutzerklärung von Google rechtlich fragwürdig

Datenschutz

20.02.2012 – Zum 1. März 2012 führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein. Nach Ansicht der Stiftung Warentest sind sie jedoch nach deutschem Recht angreifbar.

Wie die Stiftung in ihrem Online-Portal test.de geurteilt hat, sind die neuen Datenschutzbestimmungen von Google nur auf den ersten Blick vorteilhaft für Nutzer.

Zwar ersetzen sie demnach die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste und sind besser strukturiert sowie verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger.

Schwammige Formulierungen auf neun Seiten

Jedoch bleibe Google in den Formulierungen auffällig vage – und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar sind.

Google gelinge es nicht, die versprochene "höchstmögliche Transparenz" herzustellen. Die etwa neunseitige Erklärung wimmelt geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie "möglicherweise" (15 Mal) und "gegebenenfalls" (zehn Mal).

Dies zeige beispielhaft die Klausel, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll:

"Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten."

Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Nach deutschem Recht seien solche schwammigen Formulierungen angreifbar.

Umfassender Profilbildung durch Google entgegensteuern

Die Stiftung Warentest empfiehlt Nutzern, ihre Internetaktivitäten auf Dienste bei unterschiedlichen Anbietern zu verteilen, wenn sie einer umfassenden Profilbildung durch Google gegensteuern möchten. Zudem sollten Cookies in regelmäßigen Abständen gelöscht werden.

Der vollständige Bericht der Stiftung ist online unter www.test.de abrufbar. Den Link zum Bericht finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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