Neue Rechte für EU-Bürger bei Festnetz, Mobilfunk und Internet

EU-Telekommunikationsrecht

24.05.2011 - Bis zum 25. Mai 2011 müssen die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in nationales Recht umgesetzt sein. Für EU-Bürger bedeutet das: neue Rechte und Dienstleistungen bei Festnetz, Mobilfunk und Internet.


Laut EU-Kommission stellen die neuen Vorschriften mehr Wettbewerb in diesem Sektor sicher und sorgen für bessere Dienstleistungen für Kunden. 


Die neuen Vorschriften beinhalten etwa das Recht, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer wechseln zu können.


Außerdem haben Verbraucher Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und einen besseren Online-Datenschutz.


Konkret gelten vom 25. Mai 2011 laut EU-Kommission unter anderem folgende neue Vorschriften in der EU:


1. mehr Verbraucherschutz und Wahlmöglichkeiten


  • Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber können innerhalb eines Werktags ohne Änderung der Telefonnummer gewechselt werden.
  • Die Vertragslaufzeit für Erstverträge beträgt höchstens 24 Monate.
  • Betreiber sind verpflichtet, Verträge über 12 Monate anzubieten, was Kunden den Betreiberwechsel erleichtert, falls sie ein besseres Angebot finden.
  • Der Kunde erhält klarere Informationen zu den abonnierten Dienstleistungen. 


2. Verbesserungen bei Online-Datenschutz und Online-Sicherheit


  • Der Datenschutz und der Schutz gegen Spam werden verbessert und es besteht eine Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen.
  • Für die Speicherung oder den Zugriff auf Daten in den Geräten der Nutzer, die nicht im Zusammenhang mit dem aktuell angewählten Dienst stehen, gelten bessere Informations- und Zustimmungspflichten. 


3. Größere Kohärenz der EU-weiten Vorschriften


  • Die nationalen Regulierungsbehörden dürfen Telekommunikationsbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht dazu verpflichten, ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, damit ein diskriminierungsfreier Zugang anderer Betreiber gewährleistet ist. 
  • Die Kommission erhält zusätzliche Aufsichtsbefugnisse.
  • Es gibt einen besseren Zugang zu Notrufdiensten, einschließlich der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.

Umsetzung ab 25. Mai 2011 erwünscht

Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten eng zusammengearbeitet, um eine zügige Umsetzung dieser EU-Vorschriften zu erreichen – sie werde nicht zögern, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die sie nicht fristgerecht umsetzen. 


(uqrl)

VR-Mittelstand direkt
BLZ: