Neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet

Verbraucherschutz

13.02.2012 – Neue Regelungen beim Daten- und Verbraucherschutz: Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) verabschiedet.

Das berichtet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Demnach soll die Gesetzesänderung Anfang März 2012 in Kraft treten. Sie verbessere die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen und modernisiere die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Beispielsweise können beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen dank der Neuregelungen gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden.

Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz laut BMWi einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:

  • Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern nicht mehr eingesetzt werden.
  • Die Bezahlfunktion von Handys sowie der Zugang zu Mehrwertdienste-Rufnummern kann gesperrt werden. Damit wird verhindert, dass den Verbrauchern über die Telefonrechnung gegen ihren Willen Geldbeträge abgebucht werden.
  • Beim Anbieterwechsel dürfen Versorgungsunterbrechungen maximal einen Kalendertag andauern.
    Mobilfunkkunden haben künftig das Recht, dass ihre Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen wird.
  • Bei der Auswahl eines alternativen Netzbetreibers (so genanntes Call by Call) muss künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden.
  • Bei den Datenschutzbestimmungen werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen eingeführt. Das Ziel: Sensible Daten werden besser geschützt und die Rechtsposition des Verbrauchers wird gestärkt. Beispielsweise muss einem Nutzer angezeigt werden, dass er über sein Mobilfunkgerät geortet wird.

(uqrl)

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