Rechtsverbindliche Briefe künftig auch per E-Mail

De-Mail

28.02.2011 - Die De-Mail ist beschlossene Sache. Mit diesem Dienst können sich Bürger und Unternehmen in vielen Fällen den Gang ins Amt sparen.


Das berichtet der Hightech-Verband Bitkom. Demnach hat der Bundestag mit einer Mehrheit für das De-Mail-Gesetz den Weg für die Einführung des rechtsverbindlichen E-Mail-Verkehrs frei gemacht – ein "Quantensprung in puncto Sicherheit", so Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.

E-Mail-Versand statt Behördengang

Der neue Dienst ermögliche unter anderem eine beweiskräftige Versand- und Zustellbestätigung. Beispielsweise sei die elektronische Form des Einschreibens bei Terminsachen hilfreich. 


Viele Briefsendungen oder persönliche Besuche im Amt könnten künftig durch E-Mails ersetzt werden.


Die De-Mail sei ein wichtiger Schritt im Rahmen des E-Governments: Allein durch wegfallende Porto-, Druck- und Verpackungskosten könnten im öffentlichen und privaten Bereich jährlich Kosten von bis zu 1,4 Milliarden Euro gespart werden.

Zur Sicherheit wird geprüft und verschlüsselt

De-Mail darf laut Bitkom nur von Providern betrieben werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und akkreditiert wurden.


Das BSI überprüfe regelmäßig die Sicherheit der eingesetzten Produkte sowie die Zuverlässigkeit der Organisation und der Prozesse.


Bei dem Verfahren sei eine standardmäßige Transportverschlüsselung vorgesehen. Darüber hinaus gebe es optional eine Ende-zu Ende-Verschlüsselung.


Nach Ansicht des Bitkom reicht die Transportverschlüsselung in den meisten Fällen aus. Für besonders vertrauliche E-Mail-Korrespondenz könne zusätzlich eine Software zur Ende-zu Ende-Verschlüsselung eingesetzt werden.


Scheer: "Für die meisten Mails wäre eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überdimensioniert." Heute würden lediglich fünf Prozent der E-Mails verschlüsselt versendet.

Absender kann identifiziert werden

Die Sicherheit von De-Mails werde außerdem dadurch gewährleistet, dass bei einer De-Mail der Absender eindeutig identifiziert werden kann.


Der Grund: Der Inhaber eines De-Mail-Kontos müsse sich bei der Eröffnung mit dem neuen Personalausweis oder über das PostIdent-Verfahren ausweisen.


Ein positiver Nebeneffekt: Das Spam-Aufkommen lasse sich dadurch eindämmen – besonders das der gefährlichen Phishing- und Trojaner-Attacken, die auf die Anonymität der E-Mail setzen. (uqrl)

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