27.01.2012 – Mit einer umfassenden Datenschutzreform will die Europäische Kommission Bürger besser schützen und Unternehmen entlasten.
Die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding hat die Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie vorgestellt. Sie sollen das Vertrauen der Bürger in Online-Dienste stärken und europäische Unternehmen um 2,3 Milliarden Euro entlasten.
Die EU-Kommission nennt die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Künftig wird es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz geben. Bisher haben die Mitgliedsstaaten die Datenschutzregeln uneinheitlich umgesetzt. Unnötige administrative Anforderungen wie bestimmte Meldepflichten für Unternehmen werden beseitigt. Dadurch sparen Unternehmen Kosten in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich.
Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen.
Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden.
Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter "mitnehmen" können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern dieser Dienste zunehmen.
Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Speicherung bestehen.
Personenbezogenen Daten von auf dem EU-Markt aktiven Unternehmen, die außerhalb der EU bearbeitet werden, sollen künftig den EU-Vorschriften unterliegen.
Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können.
Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten. (uqrl)