So bewältigen Sie die Medienflut durch E-Mails, Handys und Co.

Checkliste

04.04.2011 - E-Mails, Internet, Handy, Fernsehen: Besonders ältere Menschen fühlen sich zunehmend von der Medienflut übermannt. Die wichtigsten Tipps zum Medien-Management finden Sie hier.


Laut einer aktuellen Studie des Hightech-Verbandes Bitkom fühlen sich 31 Prozent der Deutschen von Informationen häufig überflutet, weitere 30 Prozent manchmal.

Deutsche nutzen Medien neun Stunden pro Tag

Pro Tag nutzt jeder Deutsche durchschnittlich 100 Minuten aktiv das Internet – zwölf Minuten mehr als vor zwei Jahren. Nach wie vor an erster Stelle beim Medienkonsum steht das Fernsehen mit fast vier Stunden täglich. 


So nennen in der Studie auch 71 Prozent das Fernsehen als Grund für die Informationsflut, nur 43 Prozent das Internet.


Addiere man die Nutzung von TV, Radio, Internet und Telefon, komme man auf fast neun Stunden täglich.

Handys bleiben oft permanent an

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Bei jedem fünften Handybesitzer ist das Gerät immer angeschaltet. Dabei sei eine Mehrheit der Deutschen davon überzeugt, dass Kommunikationspausen wichtig sind. 


Auch E-Mails sind dem Bitkom zufolge ein entscheidender Bestandteil der Medienflut: Die meisten Nutzer einer beruflichen E-Mail-Adresse (80 Prozent) schauten permanent oder mehrfach täglich nach neuen Nachrichten.


55 Prozent der Deutschen würden maximal einen Tag auf ihre dienstlichen E-Mails verzichten. Durchschnittlich 13 E-Mails erhält jeder Deutsche der Studie zufolge täglich.

So gehen Sie mit dem Handy um

Der Hightech-Verband nennt die wichtigsten Tipps fürs Handy, um gekonnt mit der Medienflut umzugehen: 


  1. Mit der Voicebox verpassen sie nichts: Aktivieren Sie den Anrufbeantworter.
  2. Ausschalten/Flug-Modus: Schalten Sie das Handy zwischendurch aus oder versetzen Sie es in den "Flug-Modus", wenn er vorhanden ist. Im Flug-Modus werden alle Funkverbindungen getrennt. Das Wiedereinschalten ist in wenigen Sekunden möglich.
  3. Rufumleitungen helfen, wenn Sie nicht gestört werden wollen, aber einen dringenden Anruf erwarten. Dann können Partner, Verwandte oder Kollegen Anrufe annehmen und Sie für dringende Gespräche ans Telefon holen.
  4. SMS müssen nicht sofort beantwortet werden. Bis zu 24 Stunden sind okay, wenn nichts Dringendes anliegt. Meist lassen sich mehrere SMS-Ordner im Handy anlegen – das schafft Übersicht.
  5. Nutzen Sie die "Push"-Funktion, bei der E-Mails immer sofort auf das Handy übertragen werden, nur dann, wenn Sie sie wirklich brauchen. Rufen Sie E-Mails besser manuell ab, um den Zeitpunkt selbst zu bestimmen.

So gehen Sie mit E-Mails um

Auch für dem Umgang mit E-Mails hält der Bitkom wichtige Tipps parat: 


  1. Eine Antwortzeit von 24 Stunden reicht aus – Ausnahmen sind je nach Job möglich.
  2. Versehen Sie den Betreff mit dem Zusatz "Dringend" oder kennzeichnen Sie die E-Mail mit dem Ausrufezeichen, wenn Sie eine kurzfristige Antwort benötigen.
  3. Adressieren Sie mit den Funktionen "CC" und "Allen antworten" nur Empfänger, die die Informationen in der E-Mail wirklich brauchen.
  4. Schalten Sie Benachrichtigung über neue Mails auf dem Bildschirm und akustische Signale aus, wenn Sie sich konzentrieren müssen.
  5. Nutzen Sie Filterregeln und leiten Sie weniger wichtige E-Mails nach Absender oder Stichwörtern in Unterordner. Das funktioniert auch mit E-Mails, die man in CC bekommt.

Darauf sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten

Die wichtigsten Bitkom-Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 


  1. Reaktionszeit: Arbeitgeber können Richtlinien definieren, in welcher Zeit auf Anfragen reagiert werden soll. Das hilft im Umgang mit der Nachrichtenflut.
  2. Rufbereitschaft: Außerhalb der Arbeitszeiten müssen Arbeitnehmer nicht erreichbar sein, wenn sie nicht zur "Rufbereitschaft" verpflichtet sind. Die Rufbereitschaft sollte schriftlich fixiert werden. So kann festgelegt werden, wie die Bereitschaftszeit vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird.
  3. Arbeitszeit: Wenn Mitarbeiter nach Büroschluss vom Chef oder von Kunden angerufen werden, selbst dienstlich telefonieren oder E-Mails beantworten, muss diese Arbeitszeit extra bezahlt werden – falls im Arbeitsvertrag nicht steht, dass Mehrleistung im Gehalt enthalten ist.
  4. Private Internetnutzung: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Wenn sie es gestatten, können sie es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten bzw. Seiten begrenzen. Bitkom empfiehlt eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Mitarbeiter sollten im Zweifel die Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Wenn es keine Regelung gibt, ist das private Surfen im Job verboten.


(uqrl)

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