03.01.2012 – Breitband-Anbieter geben fallende Preise ungern an ihre Bestandskunden weiter. DSL-Kunden sollten eine Vertragskündigung trotzdem nicht übers Knie brechen.
Wie die Computerzeitschrift c't in ihrer Ausgabe 2/12 rät, sollten Anwender einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen, wenn sie von günstigeren Konditionen profitieren können.
Für einen reibungslosen Übergang vom alten zum neuen Anbieter sollte man noch mindestens sechs, aber maximal zwölf Wochen Zeit bis zum Beginn der Kündigungsfrist haben, so das Magazin.
c't-Redakteur Urs Mansmann: "Kunden können ihren Vertrag natürlich auch auf den letzten Drücker kündigen, riskieren damit jedoch, für zwei, vielleicht sogar bis zu sechs Wochen ohne Anschluss dazustehen."
Den Stichtag für die fällige Kündigung klären Kunden am besten mit einem Anruf bei der Service-Hotline – womöglich habe sich die Vertragslaufzeit verändert oder verlängert.
Mansmann: "Die Breitband-Anbieter nutzen jede Chance, um die Mindestlaufzeit – oft ein Jahr – wieder von Neuem beginnen zu lassen, etwa nach dem Umstieg auf eine andere Bandbreite oder dem Zubuchen einer Option."
Doch auch beim neuen Anbieter sei nicht immer alles rosig. Ärger sollten Kunden aber nicht stumm hinnehmen, so Mansmann: "Wer seine Rechte kennt, kann sie auch gegenüber dem Anbieter durchsetzen."
Viele Kunden lassen sich laut c't zu schnell verunsichern. Einer von vielen Irrtümern sei beispielsweise, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen erlischt, wenn der Anschluss bereits geschaltet wurde.
Musterschreiben, mit denen Kunden eine verspätete Schaltung und Schlechtleistung formgerecht beanstanden oder außerordentlich kündigen können, sind auf der c't-Internetseite zu finden. (uqrl)