Website-Betreiber können problemlos Google Analytics einsetzen

Datenschutz

16.09.2011 – Nach Ansicht deutscher Datenschutzbehörden verstieß Google Analytics gegen das Datenschutzrecht. Nun hat Google Änderungen implementiert. Website-Betreiber dürfen das Web-Analysetool daher problemlos einsetzen.

Darüber informiert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der mit Google im Auftrag des Düsseldorfer Kreises seit Ende 2009 Gespräche über die notwendigen Änderungen geführt hatte. Demnach ist der Einsatz von Google Analytics ab sofort ohne datenschutzrechtliche Beanstandungen möglich.

Google sammelt weniger Nutzer-Daten

Folgende zentrale Punkte habe Google geändert:


  • Die Nutzer aller gängigen Browser können gegen das Erfassen von Nutzungsdaten widersprechen. Das war bisher nur bei bestimmten Browsern möglich.
  • Website-Betreiber können fordern, dass keine Identifizierung des Nutzers innerhalb Europas möglich ist.
  • Mit den Website-Betreibern soll ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden.

Website-Betreiber sind für Datenschutz verantwortlich

Google zufolge müssen deutsche Website-Betreiber folgende Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllen, wenn sie Google Analytics einsetzen:


  • Erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
  • Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
  • Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen darauf hin, dass die Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-ons deaktiviert werden kann. Durch das Installieren dieses Browser Add-ons können Endnutzer verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden.
  • Fügen Sie aktualisierte Nutzungsbedingungen ein, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.


Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Google. Er betont: "Ich möchte jedoch auch daran erinnern, dass die Arbeit nicht abgeschlossen ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Webseitenbetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind."

Detail-Informationen bei den Datenschützern

Detaillierte Informationen dazu, wie Google Analytics gesetzeskonform eingesetzt wird, lesen Sie bei Google und auf den Internetseiten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die entsprechenden Links finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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