16.09.2011 – Nach Ansicht deutscher Datenschutzbehörden verstieß Google Analytics gegen das Datenschutzrecht. Nun hat Google Änderungen implementiert. Website-Betreiber dürfen das Web-Analysetool daher problemlos einsetzen.
Darüber informiert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der mit Google im Auftrag des Düsseldorfer Kreises seit Ende 2009 Gespräche über die notwendigen Änderungen geführt hatte. Demnach ist der Einsatz von Google Analytics ab sofort ohne datenschutzrechtliche Beanstandungen möglich.
Folgende zentrale Punkte habe Google geändert:
Google zufolge müssen deutsche Website-Betreiber folgende Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllen, wenn sie Google Analytics einsetzen:
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Google. Er betont: "Ich möchte jedoch auch daran erinnern, dass die Arbeit nicht abgeschlossen ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Webseitenbetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind."
Detaillierte Informationen dazu, wie Google Analytics gesetzeskonform eingesetzt wird, lesen Sie bei Google und auf den Internetseiten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die entsprechenden Links finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)