Weniger Abmahnungen im Online-Handel

Studie

06.10.2011 – Seit 2007 ist die Zahl der Abmahnungen im Online-Handel um ein Drittel zurückgegangen.

Das zeigt die dritte Studie "Abmahnungen im Online-Handel", die Online-Shop-Zertifizierer Trusted Shops unter mehr als 500 Shopbetreibern durchgeführt hat.

Weniger rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

Demnach erhielt jeder Online-Shop im Jahr 2011 durchschnittlich 1,4 Abmahnungen. 2009 seien es noch 1,6 Abmahnungen jährlich gewesen – und im Jahr 2007 sogar noch 2,1.

Besonders erfreulich sei, dass der Anteil rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen von 6,25 Prozent 2009 auf 2,2 Prozent 2011 gesunken sei. Im Markt seien außerdem keine neuen Massenabmahner mehr aufgefallen.

Fehlerhafte Widerrufsrecht-Belehrung provoziert am häufigsten

Trusted Shop nennt die fünf häufigsten Abmahngründe:


  1. Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent)
  2. Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
  3. Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
  4. Fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent)
  5. Fehlerhafte AGB (7,1 Prozent)

5.300 Euro Schaden pro Abmahnung

Nach wie vor seien die Folgen einer Abmahnung für Shopbetreiber gravierend: Jeder zweite Umfrageteilnehmer sehe seine Existenz durch Abmahnungen bedroht. Im Vergleich zur Studie des Jahres 2009 entspricht dies einem Anstieg von mehr als zehn Prozent.

Im Durchschnitt liege der finanzielle Schaden pro Händler bei 5.300 Euro. Bezogen auf die Gesamtheit der Teilnehmer, ergibt das die Summe von 1,2 Millionen Euro. (uqrl)

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