Arbeitnehmer sollten Schreiben der Finanzämter auf Fehler prüfen

Lohnsteuer

01.11.2011 – Die Papp-Lohnsteuerkarte wird demnächst durch eine elektronische Variante ersetzt. Deshalb erhalten Arbeitnehmer derzeit Informationsschreiben von ihrem Finanzamt. Einige dieser Mitteilungen sind aber fehlerhaft, was sich steuerlich negativ auswirken kann.

Darüber informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Demnach werden Arbeitnehmer in dem Info-Schreiben des Finanzamtes seit Anfang Oktober über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) informiert.

Das Schreiben beinhalte die Daten, welche bisher auf der Papp-Lohnsteuerkarte standen und nun elektronisch im zentralen Datenspeicher erfasst sind: die Anschrift, die Steueridentifikationsnummer (ID), die Lohnsteuerklasse, die Religionszugehörigkeit und ggf. einige Freibeträge.

Schreiben genau auf Fehler prüfen

Die VLH empfiehlt, das Schreiben genau zu prüfen. Der Grund: Die Lohnsteuerabzugsmerkmale können unvollständig oder unrichtig sein. Auf diese Fehler weist die VLH explizit hin:

1. Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenwahl III/V sind jetzt in vielen Fällen die Steuerklassen IV/IV gespeichert. Ohne entsprechenden Änderungsantrag droht in diesen Fällen ein geringerer Lohnsteuerabzug und ggf. Nachteile bei Arbeitslosigkeit oder im Bezug anderer Lohnersatzleistungen.

2. In den Schreiben fehlen Freibeträge für Kinder und Körperbehinderung. 

Beim Finanzamt anrufen oder Änderungen schriftlich beantragen

Arbeitnehmer müssen laut VLH beachten, dass eine Korrektur falscher Angaben beim zuständigen Finanzamt beantragt werden muss. Ein Anruf beim Finanzamt könne bei diesen Fehlern aber reichen, da die Behörden die richtigen Daten oftmals kennen.

Schriftlich beantragen müssten Arbeitnehmer das Eintragen weiterer Freibeträge, zum Beispiel wegen höherer Aufwendungen, oder einen Wechsel der Steuerklasse gegenüber dem Vorjahr.

Weitere Informationen finden Arbeitnehmer im Internet unter www.vlh.de. Fragen werden außerdem kostenlos unter der Rufnummer 0800 / 181 76 16 beantwortet. (uqrl)

VR-Mittelstand direkt
BLZ: