31.12.2010 - Arbeitgeber dürfen Betriebsratsmitglieder ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn sie bei ihrer Arbeitszeit betrügen.
Das gehe aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt hervor (Az. 7 Ca 3552/10), berichtet das Unternehmerportal ProFirma vom Haufe-Verlag.
Die Filialleiterin eines Textilhandelsunternehmens sollte in die Firmenzentrale nach Duisburg zu einer Betriebsratssitzung fahren. Dort kam sie jedoch nie an, da ihr Zug im Schneechaos stecken blieb – sie fuhr nach sechseinhalb Stunden zurück nach Frankfurt.
Im Arbeitsprotokoll gab sie jedoch an, an jenem Tag zwölf Stunden in Duisburg gewesen zu sein.
Nach dieser Unwahrheit erhielt sie die fristlose Kündigung. Die Frau rechtfertigte sich mit der Erklärung, es habe sich um ein Versehen gehandelt.
Die Richter des Arbeitsgerichtes Frankfurt gaben dem Arbeitgeber Recht: Nach Ansicht des Gerichts handle es sich um eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers, die eine fristlose Kündigung rechtfertige – auch ohne vorausgegangene Abmahnung. (uqrl)