Bund belastet Unternehmen mit 651 Pflichten

Bürokratie

03.05.2011 - Deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, 651 bürokratische Tätigkeiten zu übernehmen, ohne dass der Staat die Kosten dafür erstattet.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Studie liste erstmalig alle so genannten "Inpflichtnahmen" des Bundes auf.

Behörden-Bescheinigungen, Beiträge, Lohnsteuer

Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung des Arbeitsgebers, eine Vielzahl an Bescheinigungen für die Bundesanstalt für Arbeit, die Sozialämter und andere Behörden auszustellen. 


Unternehmen sind außerdem gesetzlich verpflichtet, Lohnsteuer an den Staat und Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen.

Fast 18.000 Euro jährlich für nur zehn Pflichten

Alle 651 Pflichten zusammen verursachten in den Unternehmen erheblichen administrativen Aufwand und Kosten: Beispielsweise koste das Erfüllen von zehn besonders aufwändigen Arbeitgeberpflichten ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Arbeitnehmern 17.940 Euro pro Jahr. 


Auf alle kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland hochgerechnet ergeben sich damit pro Jahr Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro. 


"Zu oft spannt der Staat die Unternehmen für seine eigenen Aufgaben ein – und lässt sie auf den Kosten sitzen. Damit muss Schluss sein", so INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.

Drei Schritte zum Bürokratieabbau

Das NZBA schlägt einen Drei-Punkte-Plan zum Bürokratiekosten-Stopp vor:

  • Der Gesetzgeber sollte dazu verpflichtet werden, alle neuen Inpflichtnahmen in der Gesetzbegründung explizit auszuweisen und die Kosten zu benennen.
  • Der Nationale Normenkontrollrat sollte das Recht erhalten, unterlassene Benennungen zu beanstanden und die Kostenangaben zu überprüfen.
  • Für neue Pflichten soll es künftig eine Kostenerstattung durch den Staat geben.

(uqrl)

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