Die fünf größten bürokratischen Entlastungen für Betriebe

Informationspflichten

23.01.2012 – Seit 2006 wurden rund 450 Maßnahmen beschlossen, die den bürokratischen Aufwand deutscher Betriebe reduzieren. Die fünf größten Entlastungen finden Sie hier.

Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtet, belasteten 2006 rund 9.200 Informationspflichten die Betriebe mit 50 Milliarden Euro jährlich. Seitdem seien zahlreiche Vereinfachungen beschlossen worden, zum Beispiel bei elektronischen Rechnungen, bei Aufbewahrungspflichten und bei Schwellenwerten zur Bilanzierung.

Reduzierte Aufbewahrungspflichten erleichtern Betriebe

Der größte Brocken bei den zuletzt beschlossenen Maßnahmen ist laut DIHK die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege von zehn auf fünf Jahre mit mehr als 600 Millionen Euro Einsparung pro Jahr.

Das geplante E-Government-Gesetz sehe Entlastungen von 350 Millionen Euro im elektronischen Schriftverkehr oder bei Meldungen in der sozialen Sicherung vor.

Die fünf größten bürokratischen Entlastungen

Laut DIHK haben folgende Maßnahmen deutsche Betriebe am stärksten entlastet:

  1. Umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von elektronischen Rechnungen und Papierform: 4,1 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr
  2. Keine Bilanzierungspflicht für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute mit weniger als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Gewinn: 1,25 Milliarden Euro pro Jahr
  3. Keine Stichtagsinventurpflicht für Einzelkaufleute mit weniger als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Gewinn: eine Milliarde Euro pro Jahr
  4. Beitragsnachweise zur Sozialversicherung – Umstellung von Papier-auf Onlineverfahren: 450 Millionen Euro pro Jahr
  5. Ausstellung von Rechnungen – Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 150 Euro (alt 100 Euro): 340 Millionen Euro

Bürokratischer Aufwand nicht nur durch Informationspflichten

Der DIHK weist darauf hin, dass neben den Informationspflichten auch gesetzliche Vorschriften erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen.

Zum Beispiel entstünden allein durch das Berechnen und Abführen von Lohn- und Umsatzsteuer sowie von Sozialabgaben bei den Betrieben Verwaltungs- und Personalkosten von rund 15 Milliarden Euro pro Jahr.

Daher fordert der DIHK, den gesamten Erfüllungsaufwand der Unternehmen in besonders belastenden Regelungsbereichen wie dem Arbeits-, Steuer- und Umweltrecht zu messen und zu einem verbindlichen Stichtag um 25 Prozent zu reduzieren. (uqrl)

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