Dienstwagen-Besteuerung muss tagegenau berechnet werden

Urteil

27.12.2010 - Der geldwerte Vorteil bei der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss tagegenau berechnet werden.

Das habe der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VI R 54/09), schreibt das Handelsblatt. Mit diesem Urteil lehne der BFH eine pauschale Besteuerung von Dienstwagen ab.

Anhaltender Streit zwischen BFH und Finanzverwaltung

Damit eskaliere der Streit zwischen dem höchsten Steuergericht und der Finanzverwaltung: Laut Handelsblatt verlangt der Fiskus, dass pauschal monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises des Wagens für jeden Entfernungskilometer versteuert werden – egal, wie oft die Strecke tatsächlich gefahren wurde. 


Im konkreten Fall sei ein Steuerzahler nur 60 Tage im Jahr gependelt - und sollte trotzdem den Vorteil für das Gesamtjahr versteuern.

Finanzämter haben schon früher Urteile ignoriert

Mit dem Urteil sei das Gericht seiner Linie treu geblieben. Jedoch habe der Fiskus schon in der Vergangenheit einschlägige Urteile des BFH einfach ignoriert. (uqrl)

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