Diese betrieblichen Unterlagen können Sie 2011 ausrangieren

Aufbewahrungsfristen

01.02.2011 - Für betriebliche Unterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren. Welche Unterlagen 2011 bedenkenlos vernichtet werden können, lesen Sie hier.

Der Steuerberater Andreas Ihle informiert auf dem Portal handwerksblatt.de über Aufbewahrungsfristen für Unternehmer.

Demnach gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, für bestimmte Belege nur von sechs Jahren.

Wichtig: Ausnahme bei Festsetzungsfrist für Steuern

Jedoch gebe es Ausnahmen: Beispielsweise bestehe die Aufbewahrungsfrist fort, wenn die meistens vierjährige Festsetzungsfrist für Steuern des betreffenden Jahres noch nicht abgelaufen ist.


Diese Frist beginne mit dem Ende des Jahres abzulaufen, in dem die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben wurde. 


Verzögert werden könne der Fristablauf durch anhängige Klagen, Einsprüche oder noch laufende Betriebsprüfungen.

Diese Unterlagen können in den Reißwolf

Ihle hat auf handwerksblatt.de eine Übersicht der Unterlagen zusammengestellt, die grundsätzlich mit dem Jahresbeginn 2011 ausrangiert werden dürfen: 


1. Vernichtet werden können Bücher, die bis einschließlich 2000 geführt wurden, also Jahresabschlüsse einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Inventare einschließlich Inventarunterlagen, wenn diese vor dem 1. Januar 2001 erstellt worden sind. 


2. Vernichtet werden können Buchungsbelege wie Rechnungen, wenn diese vor dem 1. Januar 2001 entstanden sind. 


3. Vernichtet werden können Lohnkonten und Belege, die nicht zur Buchführung gehören, wenn sie vor dem 1. Januar 2005 entstanden sind. 


4. Vernichtet werden können andere Geschäftspapiere und dazugehörige Kopien, die vor dem 1. Januar 2005 erstellt worden sind. 


(uqrl)

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