25.08.2010 - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit vier Jahren in Kraft. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) neue Kriterien festgelegt – darunter das Verbot, Stellen nur für junge Bewerber auszuschreiben.
Das schreibt die Financial Times Deutschland (FTD). Demnach können Unternehmen Lehren aus drei Fällen des BAG ziehen, wenn sie eine Stelle neu besetzen wollen, ohne das AGG zu verletzen:
Ein Unternehmen darf Stellen nicht ausdrücklich für junge Mitarbeiter ausschreiben. Im konkreten Fall sei es um eine Stelle gegangen, die ausdrücklich für einen "jungen Juristen" ausgeschrieben war.
Das Unternehmen habe eine 33-jährige Frau eingestellt, der 49-jährige Kläger habe sich benachteiligt gefühlt – zu Recht, wie das BAG beurteilt habe: Jobs sind nach Auffassung des Gerichts altersneutral auszuschreiben. Dem Juristen stehe eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu.
Ein Bewerber kann nur benachteiligt werden, wenn sein Bewerberprofil mit dem des Eingestellten vergleichbar ist. Im konkreten Fall habe sich eine Muslimin aufgrund ihrer Religion diskriminiert gefühlt, als sie vom Diakonischen Werk abgelehnt wurde.
In diesem Fall konnte nach Meinung des Gerichts aber nicht entschieden werden, ob die Stelle nur für eine Protestantin in Frage gekommen wäre: Anders als die eingestellte Bewerberin habe die Klägerin kein abgeschlossenes Hochschulstudium gehabt. Damit habe keine vergleichbare Situation vorgelegen.
Ein Bewerber kann nicht diskriminiert werden, wenn zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits eine Entscheidung gefallen ist. Im konkreten Fall hatte eine Firma laut FTD die Stellenanzeige nach der Auswahl nicht aus dem Internet gelöscht, und ein Schwerbehinderter bewarb sich zu spät.
Er habe seinen Prozess aufgrund des verspäteten Zeitpunkts seiner Bewerbung verloren – obwohl das BAG anerkannt habe, dass das Unternehmen das Verfahren zur Förderung Schwerbehinderter nicht eingehalten habe. (uqrl)