12.10.2011 - Verbraucher sollen künftig einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen können. Dazu plant die EU-Kommission die Option eines einheitlichen Kaufrechts.
Die Kommission hat in Brüssel das "Gemeinsame Europäische Kaufrecht" für den Handel im EU-Binnenmarkt vorgeschlagen.
Kunden und Unternehmen sollen per Mausklick die Wahl haben, sich für die einheitlichen Regeln oder für die nationalen Gesetze zu entscheiden. Die Voraussetzung: Die handelnden Unternehmen bieten ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an.
Für die Verbraucher werde das Gemeinsame Europäische Kaufrecht ein verlässliches Gütezeichen sein. Beispielsweise bietet es der EU-Kommission zufolge die freie Wahl zwischen verschiedenen Abhilfemöglichkeiten, wenn sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben – und dies noch Monate nach dem Kauf.
Verbraucher hätten damit beispielsweise die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, auf Ersatz oder Reparatur zu pochen oder einen Preisnachlass zu verlangen. Zurzeit bestehe diese freie Wahl lediglich in fünf Ländern der EU (Frankreich, Griechenland, Litauen, Luxemburg und Portugal).
Ein weiterer Vorteil: Derzeit sei der Verkauf im Ausland besonders für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und mehr Rechtssicherheit bieten.
Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Dieses habe jedoch bereits mit überwältigender Mehrheit seine Unterstützung signalisiert. (uqrl)