07.02.2012 – Der Bundesrechnungshof kritisiert die zahlreichen Änderungen im Steuerrecht: Beispielsweise ändere sich das Einkommensteuerrecht durchschnittlich zehn Mal pro Jahr.
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, habe der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bereits in einer früheren Untersuchung festgestellt, dass sich das Einkommensteuerrecht durchschnittlich 7,5 Mal jährlich ändert.
Im vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofes heiße es: "Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht."
Die Beschäftigten der Finanzämter müssten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden.
Außerdem müssten die Beschäftigten "geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen". Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.
Der Bericht des Bundesrechnungshofes beklage insgesamt ein "kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht", das die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwere.
Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer sei dadurch weiterhin nicht gegeben.
Kritik übte der Rechnungshof laut Bundestag auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung: Die Finanzbehörden hätten mit ihrem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt, "das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind".
Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten. (uqrl)