06.04.2011 - Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die EU-Datenschutzrichtlinie umzusetzen. Es droht eine Strafzahlung, falls Deutschland nicht reagiert.
Wie die EU-Kommission berichtet, sind die Mitgliedsstaaten nach der EU-Datenschutzrichtlinie verpflichtet, eine oder mehrere öffentliche Stellen damit zu beauftragen, die Anwendung der Datenschutz-Richtlinie zu überwachen.
Schon im März 2010 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Deutschland diese Anforderung falsch umgesetzt hat. Daher hat die Kommission Deutschland heute förmlich aufgefordert, dem Urteil des EuGH nachzukommen und die Richtlinie innerhalb von zwei Monaten vollständig umzusetzen.
Komme Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission über den EuGH eine pauschale Geldbuße oder ein Zwangsgeld gegen Deutschland erwirken.
Die Forderung der EU-Kommission: Die Datenschutz-Stellen sollen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen vollkommen unabhängig erledigen.
Nach Angaben der Kommission unterliegen jedoch die Datenschutzbeauftragten bzw. die Regulierungsstellen des jeweiligen Bundeslandes derzeit staatlicher Aufsicht.
Der EuGH befand, dass sich eine solche staatliche Aufsicht nicht mit der in der Datenschutz-Richtlinie verträgt, da dadurch keine Unabhängigkeit garantiert ist.
In 15 der 16 Bundesländer wurde laut EU-Kommission bisher noch nichts unternommen, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. Es sei damit nach wie vor nicht vollständig umgesetzt. (uqrl)