EU will Besteuerung bei grenzüberschreitendem Handel vereinfachen

EU-Kommission

17.03.2011 - Die EU-Kommission will die Besteuerung von Unternehmen deutlich vereinfachen, die grenzüberschreitend tätig sind.

Dazu habe sie eine EU-weit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen, berichtet die EU-Kommission. Kernpunkt des Vorschlags seien einfachere Regeln und mehr Transparenz einer nationalen Steuer.

Mehrere EU-Staaten, ein Finanzamt

Die Folge der "Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB): Laut EU-Kommission müssen grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Steuererklärungen EU-weit nur noch bei einem Finanzamt einreichen.


Sie könnten alle entstandenen Gewinne und Verluste in der EU verrechnen. 


Der Steuersatz würde auch künftig von jedem Land national entschieden. Die Unternehmen sollen laut EU-Kommission selbst entscheiden können, ob sie die neue EU-weite Berechnungsgrundlage nutzen oder weiter nach den nationalen Systemen abrechnen.

Hohes Sparpotenzial für Unternehmen

Nach Schätzungen der Kommission ermögliche die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Millionen Euro einzusparen.


Weitere 1,3 Milliarden Euro könnten die Unternehmen durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten sparen. 


Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, belaufe sich auf bis zu einer Milliarde Euro. Zudem soll die GKKB die EU für ausländische Investoren attraktiver machen.

Komplexität und unnötige Belastungen umgehen

Derzeit entstehen laut EU-Kommission für Unternehmen unnötige Belastungen, weil in jedem der 27 Staaten unterschiedliche Steuern berechnet würden. Außerdem müssten die Unternehmen mit bis zu 27 verschiedenen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten. 


Zudem müssten sie für die Besteuerung ihrer gruppeninternen Transaktionen ein äußerst komplexes System anwenden (Verrechnungspreise). 


Sie könnten ihre in einem Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben. 


Die Folge: Größeren Unternehmen entstünden hohe Kosten und Komplikationen – und kleine Unternehmen nähmen häufig ganz davon Abstand, in der EU zu expandieren. (uqrl)

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