EU will mehr außergerichtliche Einigungen durchsetzen

Verbraucher

06.12.2011 – Nach dem Willen der EU-Kommission sollen EU-Verbraucher ihre Probleme mit Verkäufern künftig lösen können, ohne ein Gericht einschalten zu müssen – und zwar unabhängig von der Branche oder der gekauften Ware.

Dazu hat die EU-Kommission die Richtlinie über alternative Streitbeilegung (AS) vorgeschlagen.

Die Richtlinie soll gewährleisten, dass für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Die alternative Streitbeilegung funktioniert über einen neutralen Dritten, etwa einen Schlichter, Mediator oder Ombudsmann.

Die Maßnahmen im Einzelnen

Der Vorschlag sieht im Einzelnen Folgendes vor:


  • Die AS-Einrichtungen müssen bestimmte Qualitätsanforderungen in puncto Qualifikation der Mitarbeiter, Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness erfüllen.
  • Die Unternehmen müssen ihre Kunden informieren, welche AS-Stelle für potenzielle Streitigkeiten zuständig ist.
  • Die AS-Einrichtungen müssen den Streit innerhalb von 90 Tagen regeln.
  • Mit der Verordnung über Online-Streitbeilegung (OS) wird eine EU-weite Online-Plattform ("OS-Plattform") geschaffen, über die Verbraucher und Unternehmen Streitigkeiten bei Online-Einkäufen in einem anderen EU-Land online regeln können. Diese Plattform wird die Verbraucherbeschwerde automatisch an die zuständige nationale AS-Stelle weiterleiten und dafür sorgen, dass der Streit innerhalb von 30 Tagen beendet ist.

Außergerichtliche Streitbeilegung soll ab 2014 möglich sein

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben zugesagt, das Maßnahmenbündel bis Ende 2012 anzunehmen. Danach werden die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate für die Umsetzung der AS-Richtlinie haben.

Das Ziel: 2014 soll überall in der EU eine hochwertige außergerichtliche Streitbeilegung möglich sein.

Die einheitliche EU-weite Plattform für Online-Streitbeilegung wird sechs Monate später, also Anfang 2015, einsatzbereit sein, weil zum Teil vorher noch außergerichtliche Streitbeilegungsstellen geschaffen oder ausgebaut werden müssen.

Hintergrund: Probleme beim Einkauf schneller lösen

Im Jahr 2010 hatte laut EU-Kommission jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt. Insgesamt können durch kostengünstige Verfahren zur Streitbeilegung Schätzungen zufolge 22,5 Milliarden Euro eingespart werden. (uqrl)

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