Finanzämter wegen Infopost im Visier von Datenschützern

Elektronische Lohnsteuerkarte

09.11.2011 - Deutschlands Finanzbehörden droht Ärger mit Datenschützern: Die derzeit verschickte Infopost für Arbeitnehmer enthält vertrauliche Daten, wird aber wie eine Werbesendung behandelt.

Darüber informiert das Magazin Wirtschaftswoche. Michael Knaps, Sprecher des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen: "Wir vermuten einen Verstoß gegen das Steuergeheimnis."

Infopost darf von der Deutschen Post geöffnet werden

Viele Finanzämter schicken den Steuerzahlern zurzeit die "Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug" als Infopost-Sendung zu.

Infopost sei billiger als ein Standardbrief der Deutschen Post, werde von dieser aber als "adressierte Werbesendung" behandelt, die geöffnet werden dürfe.

"Um die Einhaltung der Inhaltsanforderungen zu überprüfen, behalten wir uns vor, verschlossene Sendungen stichprobenweise zu öffnen", schreibt die Deutsche Post in ihrer Infopost-Broschüre.

Daten unterliegen dem Steuergeheimnis

Die Schreiben der Finanzämter enthalten Informationen über Familienstand, Steuerklasse, Religion und Zahl der Kinder. Diese Angaben unterliegen laut Wirtschaftswoche dem Steuergeheimnis und müssen darum vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

Niedersachsens oberster Datenschützer fordert deshalb in einem Brief das Landesfinanzministerium, es solle die Finanzämter anweisen, die Daten nicht weiter als Infopost zu versenden. Auch Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar lässt den Vorgang prüfen. (uqrl)

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