17.06.2011 - Verkäufer müssen schadhafte Geräte, zum Beispiel fehlerhafte Spülmaschinen oder zerschrammte Fliesen, künftig selbst wieder aus- und die neue Ware einbauen.
Das gehe aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az.: C-65/09 und C-87/09) hervor, berichtet das Unternehmer-Magazin impulse.de.
Demnach mussten Unternehmen nach deutschem Recht bisher nicht für Montage- und Lieferkosten bei schadhafter Warenlieferung aufkommen. Das sei nun anders: Der aktuelle EuGH-Beschluss sei auch für Deutschland bindend.
Nach Ansicht der Richter darf Käufern durch mangelhafte Ware kein Schaden entstehen. Gemäß dem europäischen Verbraucherschutz dürften auch keine finanziellen Lasten für die Käufer entstehen, die sie nicht selbst verschuldet haben.
Im ersten Fall (C-65/09) hatte laut impulse.de ein Mann Bodenfliesen im Wert von 1.380 Euro gekauft. Er bemerkte nicht zu beseitigende Schleifspuren an den Fliesen erst, nachdem zwei Drittel der Bodenfläche bereits verlegt waren.
Der Austausch der Fliesen kostete 5.830 Euro. Diese Kosten wollte sich der Kunde ersetzen lassen.
Im zweiten Fall (C-87/09) hatte eine Frau über das Internet eine Spülmaschine im Wert von rund 370 Euro gekauft. Sie ließ die Spülmaschine selbst einbauen – und stellte einen Mangel fest, der nicht zu beheben war.
Die Frau forderte vom Verkäufer, eine neue Spülmaschine zu liefern sowie die Kosten für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Maschine zu übernehmen.
Der EuGH gab laut impulse.de beiden Klägern recht. Nun muss der Verkäufer im Falle einer Ersatzlieferung das mangelhafte Verbrauchsgut ausbauen und das als Ersatz gelieferte Gut einbauen – oder die Kosten tragen, die für den Ein- und Ausbau notwendig waren. (uqrl)