Fristverlängerung für neue Nachweispflichten bei EU-Lieferungen

Warenverkehr

13.02.2012 – Die Anwendungsfrist für die neuen Nachweisregelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen wurde vom 1. April auf den 1. Juli 2012 verschoben.

Wie die Industrie- und Handelskammer Stuttgart berichtet, verfügt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) offiziell, dass die Fortführung der bisherigen Nachweise bis zum 30. Juni nicht beanstandet wird. Damit habe das BMF auf vehemente Proteste des Mittelstands reagiert.

Jedoch beziehe sich die Fristverlängerung nur auf die Nachweise von innergemeinschaftlichen Lieferungen – Ausfuhren in Drittländer müssen laut IHK Stuttgart ab dem 1. April mit den neuen Regelungen nachgewiesen werden.

Diese seien jedoch weniger kompliziert als die Nachweisregelungen für Lieferungen ins EU-Ausland.

Gelangensbestätigung wird Pflicht

Hintergrund: Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wurden alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten für Warenlieferungen ins EU-Ausland abgeschafft und durch einen einzigen Beleg ersetzt – die so genannte Gelangensbestätigung.

Konkret heiße das, dass Warenabnehmer aus dem EU-Ausland seit Januar 2012 deutschen Lieferanten bestätigen müssen, dass sie die Ware an einem bestimmten Tag und Ort erhalten haben.

Diese Gelangensbestätigung gelte als Nachweis für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Finanzverwaltung habe ursprünglich eine dreimonatige Umsetzungsfrist gewährt, die nun im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen verlängert wurde. (uqrl)

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