Fünf Steuerspar-Möglichkeiten zum Jahresende 2011

Jahreswechsel

20.12.2011 – Der Jahreswechsel 2011/2012 steht vor der Tür – höchste Zeit zu prüfen, ob alle Steuerspar-Möglichkeiten genutzt und alle staatlichen Förderungen beantragt wurden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) nennt fünf Möglichkeiten, bis zum Jahresende 2011 noch Steuern zu sparen bzw. sich Zulagen zu sichern.

1. Fristen bis 31. Dezember 2011 beachten

a) bei Antragsveranlagungen
Am 31.12.2011 läuft die vierjährige Frist für die freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) der Einkommensteuererklärungen des Veranlagungsjahres 2007 ab. Wer also mit einer Erstattung rechnen kann und bisher noch keine Erklärungen abgegeben hat, kann dies bis Jahresende freiwillig tun.

Mit einer Erstattung kann rechnen, wer im betreffenden Jahr hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte. Auch bei Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen oder bei schwankendem Arbeitslohn ergeben sich meist Erstattungen.

b) bei staatlichen Förderungen
Arbeitnehmersparzulage: Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, können diese bis 31. Dezember 2011 noch rückwirkend für 2007 beantragen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Der Antrag erfolgt dabei regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung, kann jedoch auch nachträglich gestellt werden.

Wohnungsbauprämie und "Riester"-Sparer: Förderanträge für die Wohnungsbauprämie eines Bausparvertrages oder zur Riesterzulage können bis Jahresende noch bis rückwirkend 2009 gestellt werden. Danach entfallen sämtliche Ansprüche auf die staatlichen Förderungen für das entsprechende Jahr.

2. Kindergeldanspruch sichern

Eltern von Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen letztmalig für das Jahr 2011 die Einkommensgrenze für das Kindergeld beachten. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen dabei nicht mehr als 8.004 EUR betragen.

Bei Kindern mit einer Ausbildungsvergütung oder anderen Einnahmen im Jahr 2011 sollte zum Jahresende geprüft werden, ob nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen der Grenzbetrag überschritten wird. Falls ja, kann der Kauf von Arbeitsmitteln, Fachliteratur oder andere berufsbedingte Aufwendungen den Kindergeldanspruch retten.

3. Erstausbildungskosten beantragen

Steuerpflichtige, die sich in einer Erstausbildung (z.B. Studium) befinden, sollten die für die Erstausbildung angefallenen Aufwendungen beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen, selbst wenn in den betreffenden Jahren keine Einnahmen erzielt wurden. Das Finanzamt muss dann die Werbungskosten in Jahre, in denen erstmals Einnahmen erzielt werden, vortragen und diese dann verrechnen. Die Aufwendungen für die Erstausbildung können bis Jahresende 2011 auch rückwirkend bis 2004 beantragt werden.

4. Rürup Verträge zertifizieren

Noch bis Jahresende haben Kunden die Möglichkeit, ihre Verträge den staatlichen Zertifizierungskriterien anzupassen zu lassen. Nur dann können die Beiträge zur eigenen kapitalgedeckten Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kunden mit Basisrenten-Verträgen sollten prüfen, ob ihre Police den Zertifizierungskriterien entspricht. Betroffen sind vor allem Rürup-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden, aber nicht den Kriterien der Zertifizierungsstelle entsprechen.

Wer bis zum Jahresende der Umstellung seines Rürup-Vertrages auf das zertifizierte Vertragsmuster zustimmt, kann rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug schaffen.

5. Werbungskosten

Der Pauschbetrag wird rückwirkend für 2011 um 80,00 Euro auf insgesamt 1.000,00 Euro angehoben. Die Erhöhung soll durch die Arbeitgeber in der Dezemberabrechnung berücksichtigt werden.

Den Betrag von 1.000,00 Euro kann ein Autofahrer schon erreichen, wenn er einen täglichen Arbeitsweg von 15 km geltend macht. Für ihn rechnen sich folglich alle Aufwendungen ab Überschreitung des Pauschbetrages, zum Beispiel für Bewerbungskosten, Umzugs- oder Fortbildungskosten sowie Beiträge für Berufsverbände.

Außerdem fließen Ausgaben für Berufskleidung, Aufwendungen für Arbeitsmittel, für einen privat angeschafften beruflich genutzten Computer oder auch für ein häusliches Arbeitszimmer in die abzugsfähigen Aufwendungen mit ein.

(uqrl)

VR-Mittelstand direkt
BLZ: