Fünf Steuertipps für Arbeitnehmer

Steuererklärung 2011

25.01.2012 - Eine Steuererklärung lohnt sich auch für Arbeitnehmer: Im Durchschnitt mussten die Finanzämter in den letzten Jahren 800 Euro Steuern pro Jahr erstatten. Fünf Steuertipps finden Sie hier.

In der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest gibt die Stiftung Warentest nützliche Steuertipps für Arbeitnehmer, Familien, Sparer und Rentner.

Fünf Steuertipps für Arbeitnehmer

Demnach haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, Steuern erstattet zu bekommen:

1. Viele Arbeitnehmer haben laut Stiftung Warentest beim Finanzamt für das Jahr 2011 ein Guthaben, weil sie für ihren Job viel aus der eigenen Tasche bezahlt haben. Ein Nachweis in der Steuererklärung lohne sich beispielsweise, wenn mehr als 1.000 Euro für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung und andere Werbungskosten zusammenkommen.

2. Viele Berufstätige können allein durch ihren Weg zur Arbeit mehr als 1.000 Euro abrechnen, wenn sie nur 15 Kilometer entfernt von der Firma wohnen – egal ob Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer.

3. Zudem ist laut Stiftung Warentest eine Steuerersparnis garantiert, wenn Rechnungen für Handwerker und andere Dienstleister für Arbeiten im Haushalt abgerechnet wurden.

4. Ein weiterer Steuerabzug entstehe durch Posten aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung.

5. Eltern erhalten der Stiftung zufolge Geld zurück, wenn für das Kind die Freibeträge günstiger als das Kindergeld sind. Sie sollten nicht vergessen, die Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Geburtstag und für behinderte Kinder ohne Altersgrenze geltend zu machen.

Schnellere Steuerbescheide durch Online-Übermittlung

Ein Extra-Tipp von Stiftung Warentest: Wer seine Steuererklärung online per Computer zum Finanzamt schickt, bekommt den Steuerbescheid oft schneller. Dazu könne jeder das Gratis-Programm des Finanzamtes Elster-Formular oder ein gekauftes Formular nutzen.

Bis zum 31. Mai 2012 muss die Erklärung beim Finanzamt sein. Wer das nicht schafft, sollte vorher schriftlich um Fristaufschub bitten, damit das Finanzamt keine Verspätungszuschläge verlangt. (uqrl)

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