Geldbuße erst bei Steuerbetrug ab 50.000 Euro

Steuerhinterziehung

02.03.2011 - Wer mehr als 50.000 Euro an Steuern hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, muss künftig eine Geldbuße von fünf Prozent zahlen, um einer Strafe zu entgehen.

Darauf hätten sich die Finanzpolitiker der Union und der FDP geeinigt, berichtet das Handelsblatt.

Damit werde die strafbefreiende Selbstanzeige teurer für Steuerflüchtige, die den Staatshaushalt um mehr als 50.000 Euro betrogen haben.

Generelle Geldbuße vom Tisch

Ursprünglich habe die Union fünf Prozent Zinsen für alle Steuersünder festschreiben wollen, die sich selbst anzeigen. 


Dies hätte laut Handelsblatt jedoch vor allem Kleinselbständige getroffen, denen häufig Fehler bei den komplizierten Umsatzsteueranmeldungen unterliefen. 


Diese könnten derzeit solche Fehler leicht per Selbstanzeige korrigieren. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten sie Ermittlungen fürchten müssen. (uqrl)

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