Handwerkerbonus gerät in die Kritik

Steuervorteil

13.05.2011 - Finanzexperten von Union und FDP haben sich für Änderungen beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen ausgesprochen, um Mitnahmeeffekte einzudämmen.

Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2011.

Negativer Bericht des Rechnungshofes hat Folgen

Nach dem vernichtenden Bericht des Bundesrechnungshofes über den Handwerkerbonus habe die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann der FTD gesagt: "Wir müssen prüfen, ob wir das Ziel, die Schwarzarbeit einzudämmen, nicht besser erreichen können. Einen solchen Bericht kann man nicht lesen, ohne Konsequenzen zu ziehen." Deshalb wolle die Politikerin jetzt ein Gespräch mit dem Rechnungshof führen.


Auch der FDP-Abgeordnete Daniel Volk wolle die Bedenken des Rechnungshofes ernst nehmen und eine Feinjustierung vornehmen.

Geändert, aber nicht abgeschafft

Beide Politiker hätten es aber abgelehnt, die Steuerermäßigung völlig abzuschaffen. Dies hatte der Bundesrechnungshof vorgeschlagen. Das Bundesfinanzministerium will laut FTD noch die wissenschaftliche Evaluierung des Steuerbonus abwarten, die im Sommer vorliegen soll. 


Zustimmung für eine Änderung beim Handwerkerbonus signalisiere auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Laut FTD habe Matthias Lefarth, ZDH-Steuerchef eingeräumt: "Mitnahmeeffekte gibt es natürlich, zum Beispiel bei den Schornsteinfeger-Gebühren. Wir verschließen uns einer Änderung nicht."

Hintergrund: Handwerkerbonus

Der Bonus war 2009 von der Großen Koalition im Rahmen des Konjunkturpakets verdoppelt worden. 


In seinem Bericht aus dem vergangenen Februar stellte der Rechnungshof fest, dass in rund 70 Prozent der Fälle Leistungen steuerlich begünstigt wurden, die der Steuerzahler ohnehin nicht vermeiden kann – beispielsweise Arbeiten von Schornsteinfegern oder Arbeiten, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, etwa die Wartung von Heizungen und Aufzügen. 


Auch die Kontrolle der Subvention ist dem Rechnungshof zufolge mangelhaft: Die Finanzämter würden die Vergünstigung in den meisten Fällen gewähren, ohne zu prüfen, ob die Voraussetzungen auch erfüllt sind. (uqrl)

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