27.04.2011 - Ein Online-Beitragsrechner ermittelt den individuellen Rundfunkbeitrag, den Unternehmer und Selbständige ab 2013 zahlen müssen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Deutschland hat den Online-Service für Unternehmen ins Leben gerufen. Er ist unter www.steuerzahler.de zu finden.
Das jetzige GEZ-Gebührenmodell gilt ab 2013 nicht mehr. Statt dessen zahlen Privathaushalte eine pauschale Abgabe und Unternehmen eine Betriebsstätten-Abgabe.
Die Betriebsstätten-Abgabe für Unternehmen setze sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
Der Online-Rechner des BdSt unterstützt Unternehmen bei der Ermittlung ihres Beitrags.
Die verschiedenen Eingabebereiche des Online-Rechners sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass das Ausfüllen der Eingabemaske einfach und schnell ist. Wichtig: Der Rechner erfordert Flash. (uqrl)