27.01.2012 – Der Ausgang von Kündigungsschutzprozessen ist für Arbeitgeber kaum noch vorhersehbar, weil die Arbeitsrichter vermehrt auf die "Vergleichsquetsche" setzen.
In einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin ‘impulse’ (Ausgabe 2/2012) erläutert der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Volker Rieble: "Der Kündigungsschutzprozess wird zum Lotteriespiel, bei dem der Arbeitgeber dem Richter ausgeliefert ist."
Der Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximillians-Universität München kritisierte den größeren Hang der Arbeitsgerichte zu einem Vergleich: "Es ist inzwischen so, dass viele Richter eine sogenannte Vergleichsquetsche bedienen."
Dabei übe das Gericht häufig "unsachgemäßen Druck" aus, das sei "in Extremfällen kriminell". Das Gericht dürfe die Parteien nicht um jeden Preis vergleichen, weil es kein Urteil schreiben will, betonte Rieble. Selbst Straftäter würden heute in Kündigungsschutzprozessen verstärkt abgefunden.
Rieble, der auch Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) ist, sieht laut impulse im deutschen Arbeitsrecht außerdem eine Ungleichbehandlung von Familienunternehmen im Vergleich zu Aktiengesellschaften.
"Familienunternehmen sind deutlich unterschätzt, sie leisten die eigentliche Arbeit in Deutschland", so Rieble im impulse-Interview. "Aber unser Arbeitsrecht ist leider nicht auf sie zugeschnitten. Unser Arbeitsrecht ist Industriearbeitsrecht, ausgerichtet an Aktiengesellschaften." (uqrl)