Künftig soll es eine zentrale EU-Anlaufstelle für Mehrwertsteuer geben

EU-Handel

16.01.2012 – Gute Nachrichten für Unternehmer, die in mehreren EU-Staaten Geschäfte machen: In Zukunft sollen sie ihre Mehrwertsteuer einer einzigen Anlaufstelle erklären und sie dort auch entrichten.

Das hat die EU-Kommission vorgeschlagen. Demnach behindert die Komplexität des aktuellen EU-Mehrwertsteuersystems die Geschäfte im Binnenmarkt.

Erster großer Schritt 2015

Anbieter von grenzüberschreitenden Telekom-, Rundfunk- oder elektronischen Diensten werden dem Vorschlag zufolge zuerst von der Neuerung profitieren – und zwar ab dem 1. Januar 2015.

Später soll die Regelung schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen ausgedehnt werden.

Die zentrale Anlaufstelle werde Unternehmen in die Lage versetzen, die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu erklären und zu entrichten, in dem sie niedergelassen sind – und nicht dort, wo ihr Kunde sich befindet.

Vorbild-System hat sich bewährt

Vorbild für die Neuregelung ist laut EU-Kommission das System für Anbieter aus Nicht-EU-Ländern für elektronische Dienstleistungen, das sich bereits seit 2003 bewährt habe.

Die Unternehmen übermitteln damit über ein einziges elektronisches Portal die Mehrwertsteuer-Erklärung und -Zahlung, die dann automatisch an die Mitgliedstaaten weitergeleitet wird. (uqrl)

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