Metzgern und Pizzadiensten drohen Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe

Mehrwertsteuer

30.01.2012 – Tausende Fleischer, Bäcker und Pizzadienste sind von Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe bedroht. Verantwortlich dafür sind neue Urteile des Bundesfinanzhofes.

Das berichtet das Magazin Wirtschaftswoche. Nach den höchstrichterlichen Urteilen ist demnach für alle gelieferten Speisen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig, sobald bei Außer-Haus-Lieferungen zusätzliche Dienstleistungen inbegriffen sind.

Zu diesen zusätzlichen Dienstleistungen zählen laut Wirtschaftswoche das Bereitstellen von Tellern, bestimmte Liefertermine oder dass die Speisen über einfache Standardspeisen wie Würstchen oder Pommes Frites hinausgehen.

Voller Mehrwertsteuersatz bei einer einzigen Zusatzleistung

Bislang hätten die Betroffenen in der Regel nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent berechnet und an den Fiskus abgeführt. Schon "ein zusätzliches Dienstleistungselement" reiche aber aus, um den vollen Mehrwertsteuersatz anzuwenden, so der Bundesfinanzhof.

Winfried Becker, Bundesvorsitzender des Netzwerks Steuerberatung im Handwerk, schätzt: "Allein die Fleischer und Bäcker müssen rund eine Milliarde Euro Umsatzsteuer für die vergangenen fünf Jahre nachzahlen, wenn die Finanzämter das BFH-Urteil flächendeckend anwenden." Auf Pizzadienste kämen Nachforderungen in ähnlicher Dimension zu.

Arbeitsgruppe soll Grenzen ziehen

Im Zuge der BFH-Urteile beschäftigt sich der Wirtschaftswoche zufolge nun eine Arbeitsgruppe von Steuerexperten des Bundes und der Länder mit dem Thema.

Die Finanzbeamten sollen eine rote Linie zwischen den Geltungsbereichen des ermäßigten und vollen Mehrwertsteuersatzes ziehen und prüfen, wie sich die Diskrepanzen aus der alten Praxis und den neuen Urteilen überbrücken lassen.

In einer Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums für die Wirtschaftswoche heiße es: "Soweit es dabei zu einer Verschärfung der bestehenden Rechtslage kommt, wäre für die Vergangenheit auch der Aspekt des Vertrauensschutzes zu bedenken." (uqrl)

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