Neuregelung bei Selbstanzeigen birgt Risiken für Unternehmer

Steuerhinterziehung

31.03.2011 - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat der Gesetzgeber nun Neuregelungen bei strafbefreienden Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern vorgeschlagen. Sie könnten erhebliche Risiken für Unternehmer bergen.

Dieser Ansicht ist der Steuerberater Carsten Wegner von der Kanzlei Krause Lammer Wattenberg, wie das Magazin impulse in der Ausgabe 4/2011 vom 31. März berichtet. Mit dem Gesetzesvorschlag gehe der Gesetzgeber über die Aussagen des Bundesgerichtshofes hinaus.

Streitigkeiten erwartet

In einem Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin erklärte Wegner, dass der Gesetzesvorschlag die Steuerbürger dazu zwinge, genau zu prüfen, ob die Strafbarkeit auch wirklich entfällt. Dies werde zu Streitigkeiten führen. 


"In Zukunft sind sämtliche hinterzogenen Beträge, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, offenzulegen", so Wegner im impulse-Gespräch.

"Reiner Tisch" für alle rückständigen Steuerjahre

Der BGH habe die Teilselbstanzeige für unzulässig erklärt und "reinen Tisch" verlangt, damit Straffreiheit eintritt, während "der BGH gegenwärtig noch Straffreiheit gewähren würde, wenn ein Steuerzahler bei seiner Einkommensteuer-Erklärung das Jahr 2005 korrigiert, aber Fehler aus dem Jahr 2006 nicht offenbart." 


Wegner weiter: "Nach dem jetzigen Gesetzesvorschlag soll Straffreiheit nur noch dann eintreten, wenn der 'reine Tisch' für alle rückständigen Steuerjahre erfolgt – allerdings beschränkt auf die jeweilige Steuerart." (uqrl)

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